Anträge zur aOMV 2020 Teil 1

Am 28. November findet eine ausserordentliche Mitgliederversammlung des NPV statt. Die Anträge NPV 001 bis NPV 004 sind veröffentlicht und stehen zusammen mit weiteren Informationen auf der Sonderseite zur aOMV 2020.

Im Antrag NPV 001 soll der NPV Vorstand beauftragt werden, den Sportbetrieb, auch in Zeiten von behördlichen Einschränkungen, möglichst umfangreich aufrechtzuerhalten. Der Vorstand kann dazu die eventuell, in der Zeit zwischen den Mitgliederversammlungen, erforderlichen Beschlüsse fassen.

Mit dem Antrag NPV 002 wird die Bestätigung, der vom Vorstand vorgeschlagenen Anrechnung der Ligagebühren aus 2020 für die Saison 2021, beantragt.

Der Antrag NPV 003 schlägt die Senkung der Lizenzbeiträge für 2021 im Bereich der Senioren um ca. 20% (5 Euro) vor. Im Jugendbereich sollen keine Beiträge erhoben werden.

Die Einsparungen die sich, durch den Wegfall großer Teile des Sportbetriebes und den damit verbundenen Ausgaben, ergeben haben, führen in den Finanzen des NPV in 2020 zu einem Überschuss. Die Beiträge können aus rechtlichen Gründen nicht an die Mitglieder zurückgegeben werden.

Der Vorstand möchte den Überschuss nicht für zusätzliche Ausgaben in den Etat 2021 einstellen. Wir hoffen alle, dass uns im nächsten Jahr wieder ein möglichst normaler Sportbetrieb erlaubt wird. Dazu müssen wir aber zusammenbleiben. Die Mannschaften im Ligabetrieb müssen weitermachen und die Lizenznehmer müssen auch in 2021 ihre Lizenzen behalten.

Daher begrenzen wir die Senkung der Lizenzbeiträge zeitlich. Sie gilt für alle Verlängerung zum Jahreswechsel und alle Lizenzwechsel oder Neuanträge die bis zum 31.12.2020 für die Saison 2021 beantragt werden.

Mit dem Antrag NPV 004 soll der Aufwand im Zusammenhang mit unpünktlichen Zahlern verringert werden. Die meisten Vereine zahlen vollkommen korrekt im Rahmen der Zahlungsfrist von 6 Wochen. Für die ändert sich nichts.

Foto: Matthias Braitsch (über LSB)