Antworten zur Stellungnahme des Vorstands zur Sportordnung II Meisterschaften

Der NPV Vorstand hat von der AG Sportordnung, von einigen Vereinen und von Einzelpersonen Antworten zu seiner Stellungnahme zum Abschnitt II der Sportordnung erhalten. Insgesamt liegen uns neben der Antwort der AG sechs weitere Meldungen schriftlich vor. Daneben gab es auch noch mündliche Stellungnahmen.

Der Vorstand hat die Inhalte zur Kenntnis genommen und bei seinen Beratungen und Beschlüssen berücksichtigt.

Leider haben wir auf die meisten von uns aufgeworfenen Fragen keine konkreten Antworten bekommen.

Die Stellungnahme der AG Sportordnung wird hiermit veröffentlicht. Die übrigen Mitteilungen werden wir veröffentlichen sobald uns das Einverständnis der jeweiligen Absender vorliegt. Auf die Veröffentlichung der mündlichen Mitteilung verzichten wir.

Die Antworten können hier als .pdf Datei runtergeladen werden oder auf den Folgeseiten gelesen werden.

Die Antwort der AG Sportordnung

Die Antwort der AG Sportordnung.

Stellungnahme des Vorstands zur Sportordnung II Meisterschaften

Antwort der ehemaligen „Arbeitsgruppe Sportordnung“ vom 10. März 2010

1. Die MV hat 2009 auf Antrag des Vorstandes die Arbeitsgruppe Sportkonzept eingesetzt. Die Arbeitsgruppe hatte folgende Aufgabe:
„Die Arbeitsgruppe soll die bestehenden Ordnungen insbesondere in den Bereichen, die den Ligabetrieb, die Landesmeisterschaften und die Ranglistenturniere regeln, überprüfen und Vorschläge zur Aktualisierung machen. Dabei soll sie auf Anregungen der Vereine und des Vorstands eingehen. Die möglichen Auswirkungen von Einzel-vorschlägen sollen abgeschätzt werden und bei Änderungsvorschlägen berücksichtigt werden. Begründung: Die letzte große Änderung der Ordnungen fand vor einigen Jahren statt. Dabei wurden die aktuellen Begebenheiten berücksichtigt und es wurde auch versucht, für zukünftige Entwicklungen bereits Lösungen zu finden. Zum Teil wurden dabei die Lösungen nur angedeutet und nicht vollständig ausformuliert. Dies gilt es jetzt nachzuholen. Insbesondere das positive Mengen-wachstum bei den Vereinen, den Lizenzen, den Ligamannschaften und die Zunahme der Teilnehmerzahlen bei den Landesmeisterschaften und den Ranglistenturnieren muss berücksichtigt werden.“

Die Arbeitsgruppe hat ihre Vorschläge als Anträge in die MV 2010 gegeben. Sie wurden dort mit großer Mehrheit angenommen. Damit ist die Arbeit der Arbeitsgruppe beendet, die Arbeitsgruppe aufgelöst.

2. Der Vorstand des NPV war mit dem Sportwart und dem Ligawart in der Arbeitsgruppe vertreten, die Arbeitsgruppe hat ihre Entwürfe mit dem geschäftsführenden Vorstand im November 2009 ausführlich diskutiert, die dort vorgebrachten Anregungen des geschäftsführenden Vorstandes wurden fast vollständig in den Entwurf eingearbeitet. Der fertige Vorschlag der Arbeitsgruppe wurde als Antrag an die MV 6 Wochen vor der MV an den Vorstand des NPV verschickt. Der Vorstand hatte damit die Möglichkeit, ihm nicht akzeptable Passagen durch Änderungsanträge in seinem Sinne ändern zu lassen. Diese Gelegenheit wurde nicht genutzt, vielmehr hat der Vorstand zwei umfangreiche Alternativanträge eingebracht, die zwar eine Fülle von Neuregelungen enthielten, aber ausgerechnet die zentrale Frage, wie die Meisterschaften im Falle übergroßer, die Kapazität eines einzigen Austragungsortes sprengender Meldezahlen durchgeführt werden können, unbeantwortet ließen.

Unverständlich bleibt nach wie vor, warum der LM-Vorstandsantrag zu Tagesordnungspunkt 19.1, der nach Aussage von Martin Kuball bereits im Sommer 2009 formuliert worden war, nicht in die Arbeitsgruppe eingebracht wurde, um so eine konstruktive Beratung unterschiedlicher Lösungsvorschläge, z. B. für die Einziehung der Startgelder, für das Meldeverfahren oder die Setzung von DM-Teams, zu ermöglichen.

3. Der Vorstand des NPV hält den beschlossenen Antrag der Arbeitsgruppe für nicht anwendbar und führt in diesem Sinne 3 Gründe auf. Die ehemalige Arbeitsgruppe ist der Meinung, dass diese Gründe nicht so durchschlagend sind, dass in diesem Jahr keine Landesmeisterschaften stattfinden können:

3.1 So ist z. B. der Titel „Landesmeisterschaften“ bzw. „NPV-Meisterschaften“ lediglich ein redaktionelles Problem, hierarchisch höher stehend gilt die Satzungsregelung und nicht die Sportordnung. Es erfordert daher sicher keinen MV-Beschluss, um die Überschrift zu ändern in „II Landesmeisterschaften des NPV und DM-Qualifikationen“ und im weiteren Text statt „NPV-Meisterschaften“ wie bisher „Landesmeisterschaften“ zu verwenden.

3.2 Über das generelle Für und Wider von Zeitbeschränkungen herrschen unterschiedliche Auffassungen. Dass aber ein Zeitlimit von 90 Minuten Meisterschaftswettkämpfe undurchführbar mache, weist die ehemalige AG als nicht einsehbar zurück. Wettbewerbe mit Zeitbeschränkung sind laut Reglement zulässig und selbst vom Weltverband F.I.P.J.P. durchgeführt wurden. Detailfragen, etwa wie Wartezeiten im Falle von Schiedsrichterkonsultationen zu behandeln sind, müssen nicht in der Sportordnung geregelt sein. Hier – wie in fast vielen anderen Fragen – lässt die neue Sportordnung (nicht anders als die alte oder eine künftige) den Verantwortlichen einen Handlungsspielraum, der durch Ausführungsbestimmungen oder z. B. durch Absprachen des Schiedsrichterkollegiums weiter eingegrenzt werden kann.

3.3 Zum Thema Startgebühren:
Bezahlen: Wie der Vorstand in seinem Antrag hat auch die Arbeitsgruppe vorgeschlagen, dass LM-Startgelder künftig „en bloc“ für alle Teams, die ein Verein gemeldet hat, bezahlt werden sollen. Der beschlossene Antrag überlässt dabei dem Vorstand die freie Entscheidung, ob dies vor Ort per Barzahlung oder vorab per Überweisung geschehen soll. Mal angenommen, die Barzahlung vor Ort sei wirklich so zeitaufwändig, wie der Vorstand zwar wortreich, aber wenig überzeugend schildert, dann könnte er sich für den Weg der vorherigen Überweisung entscheiden – also für seinen eigenen Vorschlag. Oder ist nun plötzlich auch der undurchführbar?
Verwenden: Gebühren sind stets zweckgebunden, Startgebühren dienen dem Zweck, die Organisation eines Wettkampfs zu finanzieren und die Teilnehmer zu honorieren, im Falle der NPV-Titelkämpfe durch Fahrtkostenzuschüsse an die DM-Starter. Aus der Stellungnahme des Vorstands ist nun abzulesen, dass in der Vergangenheit jährlich rund 2.000 EUR aus den LM-Startgebühren in den allgemeinen NPV-Haushalt geflossen sind und damit in Wahrheit verkappte Beiträge waren. Die neu gefasste Sportordnung macht damit Schluss: Sie legt fest, dass aus den Startgebühren alle Schiedsrichterhonorare zu begleichen sind. Vom Rest erhält der ausrichtende Verein ein Fünftel für die gesamten Organisationskosten, die übrigen vier Fünftel werden an die DM-Starter ausgeschüttet. Was ist daran falsch? Was undurchführbar? – Dass sich durch die Neuregelung die Einnahme-situation des NPV verschlechtert, wird nicht bestritten. Eine ent-sprechende Anhebung der Beiträge wäre da aber der sauberere Weg.
Fahrtkostenzuschüsse: Auch hier würde der MV-Beschluss eine schlechte Praxis beenden: Denn bislang schwankte der Fahrtkosten-zuschuss mit der Größe des Starterfelds und der Zahl der DM-Starter. Auf einer schwach besetzten LM mit vielen zu vergebenden DM-Tickets gab es zum Teil lächerlich geringe Beträge, umgekehrt sprang auf einer gut besuchten LM mit relativ wenigen DM-Startplätzen ein durchaus stattlicher Beitrag heraus. Gerecht war das nicht. Der Beschluss sieht nun vor, einen einheitlichen Betrag für alle DM-Starter eines Jahres festzulegen. Berechnet werden soll dieser Fixbetrag aus der (vorab bekannten) Zahl von DM-Startern im laufenden Jahr sowie aus den Startgeld-Einnahmen des Vorjahres (von denen erst die Schiri-Honorare und dann 20 % Organisations-kosten abzuziehen sind). Bewusst fordert die neue Sportordnung hier keine buchhalterisch exakte Berechnung auf den letzten Cent, sondern nur, dass sich der für alle gleiche Fahrtkostenzuschuss an dieser Berechnungsgrundlage „orientieren“ soll. Dem NPV-Vorstand bliebe also die Freiheit, hier haushalterisch „konservativ“ vorzugehen und eine vernünftige Abrundung festzulegen, um bei einem Rückgang der LM-Teilnehmerzahlen nicht ins Minus zu geraten.

Bezogen auf die vom Vorstand am 6.2. in Hannover geäußerten Einwände gegen die AG-Vorschläge zum Ablauf der Vorrunden und zur Durchführung des Setzverfahrens hat sich Ulli Brülls auf der MV 2010 angeboten, bei der Doublette-Meisterschaft am 8.5.2010 die dort anfallenden Aufgaben eines Sportwarts zu übernehmen. Es wäre für alle Beteiligten wichtig zu erfahren, ob diese in der Sache weitaus schwerer wiegenden Einwände, die in der jetzt veröffentlichen Stellungnahme nicht mehr auftauchen, weiterhin gelten oder ob der Vorstand in diesen beiden Punkten inzwischen einen anderen Standpunkt einnimmt.

4. Der NPV-Vorstand hat 2009 den Antrag auf Bildung der Arbeitsgruppe mit dem Argument gestellt, aus der Erfahrung mit der Tête-Meisterschaft in Halle sei bereits 2010 damit zu rechnen, dass kein ausreichender Platz für jede Landesmeisterschaft an einem Tag an einem Ort mehr zu finden sei. Auf der MV 2010 bestätigte der Vorstand aber, dass in 2010 auf jeden Fall noch alle Landesmeisterschaften an einem Tag an einem Ort durchgeführt werden können. Das bedeutet, dass theoretisch die Landesmeisterschaften in 2010 noch nach der bewährten alten Art ausgerichtet werden könnten und die neue Sportordnung (die Landesmeisterschaften betreffend) erst 2011 in Kraft gesetzt werden könnte. Bis dahin könnten in einem neuen Antrag mögliche Unstimmigkeiten der neuen Ordnung beseitigt werden. Dafür wäre aber ein Beschluss einer MV erforderlich, möglicherweise reicht auch eine Entscheidung des Schiedsgerichts. Damit wäre aber die Chance vertan, in diesem Jahr durch Praxis wirkliche Schwachpunkte der neuen Sportordnung zu erkennen und durch entsprechende Änderungs-anträge auf der MV 2011 abzustellen.

Der Sprecher der ehemaligen Arbeitsgruppe
Hanns-Jörg Dahl

und die Mitglieder der ehemaligen Arbeitsgruppe:
Ulli Brülls (im Dez. 2009 ausgeschieden), Carsten Fitschen,
Thomas Hucke, Erich Müller, Jürgen Oppermann