Der Antrag
NPV003 Gebührenordnung Lizenzbeiträge 2021
wurde mit 74 Ja Stimmen keiner Nein Stimme und zwei Enthaltungen angenommen. Der Vorstand bedankt sich bei den Vereinen die an der Abstimmung teilgenommen haben und wird die Gebührenordnung, wie beschlossen, anpassen.
Die 131 Mitgliedsvereine des NPV waren am 05.12.2020 vom Präsidenten per Mail zur Abstimmung über den Antrag NPV003 Gebührenordnung Lizenzbeiträge 2021 im Umlauf-/Sternverfahren in Textform aufgefordert worden.
Bis zum 20.12.2020 konnten die Mitglieder ihre Stimme abgeben. Im Anschluss hat die Geschäftsstelle die abgegebenen Stimmen ausgewertet, das Ergebnis mit einer Kontrollauswertung abgeglichen und das Endergebnis festgestellt.
Die Beschlussfassung zu diesem Antrag stand auf der Tagesordnung der abgesagten aOMV 2020. Dort wäre eine einfache Mehrheit der anwesenden Stimmen, bei einer beschlussfähigen Versammlung, notwendig gewesen.
Bei einer Abstimmung im Umlaufverfahren wäre normalerweise die Schriftform verbindlich und die Beteiligung und Zustimmung aller Mitglieder erforderlich gewesen.
Auf Basis der vom Gesetzgeber zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie beschlossenen Erleichterungen, konnten wir die Abstimmung im Sternverfahren in Textform durchführen. Zur Beschlussfähigkeit mussten sich mehr als die Hälfte aller Mitglieder an der Abstimmung beteiligen. Die erforderliche Mehrheit entsprach der auf einer Mitgliederversammlung, also in diesem Fall einer einfachen Mehrheit.
Zum Start der Abstimmung waren 131 Vereine Mitglied im NPV. Es mussten sich also mindestens 66 Vereine an der Abstimmung beteiligen. Es haben 76 Vereine an der Abstimmung teilgenommen. Das entspricht 58,02 Prozent.
Mit 74 Ja Stimmen bei zwei Enthaltungen ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen zweifelsfrei erreicht worden.
Der Antrag NPV003 Gebührenordnung Lizenzbeiträge 2021 ist damit von den Mitgliedsvereinen beschlossen worden.