Auf der OMV2023 bekam der NPV-Vorstand den Auftrag, sich um das Thema „Spielgemeinschaften usw.“ zu kümmern, damit in 2024 etwas für den Bereich zur Verfügung steht. Dafür wäre eigentlich eine außerordentliche MV im November notwendig gewesen. Da der einzige konkrete Anlass die Umsetzung von Spielgemeinschaften für den Ligabetrieb gewesen wäre, standen unserer Meinung Aufwand und Ertrag in keinem gesunden Verhältnis.
Daher kam es in der Abstimmung mit den Bezirkskoordinationen zu der einstimmig beschlossenen Absprache, Spielgemeinschaften in der untersten Liga-Ebene in 2024 zuzulassen, wenn einem entsprechenden Antrag auf der OMV2024 zugestimmt wird.
Der Antrag, wie er vom NPV-Vorstand eingebracht wird, liegt bei. Spielgemeinschaften können darauf basierend bis zum Jahresende (wie die normale Meldung der Ligamannschaften) beantragt werden und würden erst nach beschlossenem Antrag zur Ligasaison 2024 wirksam werden.
OMV-Antrag für Spielgemeinschaften (und damit der Rahmen für eine Spielgemeinschaft)