OMV 2011 – Entwurf Antrag Sportordnung Liga-Spielbetrieb –

Der NPV Vorstand möchte in diesem Jahr bereits frühzeitig über geplante Anträge für die ordentliche Mitgliederversammlung (oMV) des NPV im Februar 2011 informieren.

Aus diesem Grund wird der aktuelle Entwurf für die Überarbeitung und Vereinfachung der Sportordnung in Bezug auf den Ligabetrieb bereits jetzt veröffentlicht.

Durch den Beschluss der MV vom 06.02.2010 zur Änderung der Ligaspielordnung und der Einführung der Ligastrukturordnung ist die NPV-Sportordnung Kap. III „Liga-Spielbetrieb“ zu ändern.

Das Kapitel III „Liga-Spielbetrieb“ wurde redaktionell überarbeitet und soweit möglich von Wiederholungen und Unrichtigkeiten befreit.

Der Absatz zum Schutz der jungen Spieler wurde, wie für die Landesmeisterschaften bereits geregelt, übernommen.

Wir möchten den Mitgliedern des Verbandes und Interessierten die Möglichkeit geben bereits jetzt in die Diskussion zu gehen um damit auch den Ablauf der oMV zügiger zu gestalten. Wir erhoffen uns dadurch den Erklärungsbedarf für Anträge auf der oMV zu reduzieren.

Gerne kann sich jedes Mitglied ab sofort mit Fragen oder Ergänzungen an den NPV Vorstand wenden.

Der Vorstand befindet sich zurzeit in der Entwurfsphase des Antrages und kann somit auf Meinungsbeiträge aktiv reagieren. Gerne nehmen wir Vorschläge mit in die Diskussion auf einer der nächsten Vorstandssitzungen.

Lilienthal, den 25.10.2010
NPV Vorstand

Antragsentwurf

III. Liga-Spielbetrieb

1. Der Ligaspielbetrieb wird in der Liga-Spielordnung (Anhang 2a) und Ligastrukturordnung (Anhang 2b) geregelt.

2. Verantwortlich für den Liga-Spielbetrieb ist der Ligawart. Zur Gewährleistung des Spielbetriebes kann der Ligawart für Teilaufgaben weitere Personen beauftragen.

3. Der Liga-Spielbetrieb steht allen Vereinen, die Mitglied im NPV sind, offen, soweit der Verein die in der Ligaspielordnung geforderten Mindestvoraussetzungen erfüllt.

4. Für die Teilnahme am Liga-Spielbetrieb müssen die Mannschaften von ihren Vereinen angemeldet werden. Mit der Meldung ist eine Meldegebühr fällig. Die Höhe der Meldegebühr legt der Vorstand des NPV fest.

5. Für Jugendliche muss der anmeldende Verein eine altersgemäße Betreuung zusichern. Jüngere Spieler (jünger als Juniors) müssen auf die Sonderbestimmungen des Artikels 7 Nr. 1 der Pétanque -Regeln des DPV gemäß der F.I.P.J.P verzichten.

6. Der Erstplatzierte in der höchsten Niedersächsischen Pétanque-Liga ist NPV-Mannschaftsmeister des jeweiligen Jahres.

7. Für die Ligaspiele gelten die Spieregeln des „Internationalen Pétanque-Verbandes“ (F.I.P.J.P) in der jeweils gültigen Fassung des DPV (Pétanque-Regeln / Regelheft des DPV). Abweichende Regelungen sind ausdrücklich in der Ligaspielordnung aufgeführt. Individuelle Verstöße gegen das Reglement der F.I.P.J.P. sowie gegen die Sportordnung und Ligaspielordnung des NPV werden satzungsgemäß dem Schiedsgericht des NPV zur Entscheidung vorgelegt.