Ranglistenrichtlinie 2017

Für die Saison 2017 waren noch Anpassungen an der „Richtlinie Rangliste“  notwendig. Basierend auf dem  TOP 8 der aOMV 2016 „Antrag NPV 003 – Sportordnung und Richtlinie Rangliste ausgelegt für geändertes Ranglistensystem“ war eine Überarbeitung des Bewertungsschlüssel zur OMV 2017 angeregt worden. Über die SGF Bremen und dem Ranglistenbeauftragten wurde diesem auch in Form des TOP 24 zur OMV2017 „Antrag 2 SGF Bremen Ranglistenpunkte LM“ nachgekommen. Da unmittelbar vor der OMV aber noch Schwachstellen in dem Antrag gefunden wurden, wurde der Antrag (da auch keine alternative Formulierung vorlag) auf der OMV zurückgezogen.

Nun gehen wir mit einer Richtlinie in die Saison 2017, die unter Mitwirkung des Ranglistenbeauftragten, der SGF Bremen und des Vorstandes erstellt wurde. Dabei steht nun nicht eine höhere Quantität der Ranglistenpunkte sondern in erster Linie eine hohe Qualität in der Vergabe der Ranglistenpunkte im Vordergrund.

Rahmen Landesmeisterschaften:

  • Gleichbehandlung von ein- und zweiphasigen Landesmeisterschaften.
  • Siege sind gleichwertig, egal ob sie in der ersten oder der fünften Runde erfolgen.
  • Keine Vergabe von Ranglistenpunkten in einem Vorturnier.
    • damit: Keine Benachteiligung von gesetzten Teams, die im Vorturnier keine Punkte sammeln können.
    • damit: Ein Landesmeister hat immer die identischen Ranglistenpunkte unabhängig von einer Vorturnierteilnahme.
  • Der Meistertitel zählt oberhalb von 32 Startern immer 12 Punkte.

Rahmen Ranglistenturnieren:

  • Ein NPV-Ranglistenturnier soll nicht höher bewertet werden als ein DPV Masters.
  • Daher erscheinen die für ein Ranglistenturnier vergebenen Ranglistenpunkte vielleicht ein wenig niedrig. Um das zu ändern und die Gewichtung RLT/Masters nicht in Frage zustellen, müsste der DPV detailliertere Ergebnislisten seiner Masterturniere zur Verfügung stellen (was auf die Schnelle wohl eher unwahrscheinlich ist).
  • Die geringere Vergabe von Ranglistenpunkten kann durch den höheren Wertungszeitraum von drei Jahren kompensiert werden.