Rückzahlung von Beiträgen

Aktuell kann der NPV seinen Mitgliedern leider nicht den gewohnten Sportbetrieb anbieten.

Die Ligasaison 2020 ist abgesagt. Deutsche Meisterschaften und die dazugehörenden Qualifikationen im Rahmen der Landesmeisterschaften finden nicht statt.

Was hat das für Auswirkungen auf die Beiträge? Wird es Rückzahlungen geben?

Die Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt für Leistungen des Vereins. Sie dienen zur Deckung der laufenden Kosten des Vereins. Mit den Beiträgen soll der Zweck des Vereins verwirklicht werden. Die Rückzahlung an die Mitglieder kann zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen.

In der NPV Gebührenordnung sind als Mitgliedsbeiträge neben dem Vereinsbeitrag auch die Beiträge für Erwachsene und Jugendliche mit und ohne Lizenz genannt. In den Beträgen sind auch die Anteile enthalten die der NPV als Beiträge an den DPV weiterleitet.

Auch wenn der NPV, bedingt durch geringere Kosten, weniger Geld benötigt, kann er das im laufenden Jahr nicht an seine Mitglieder zurückzahlen. Der Vorstand ist an den, von der Mitgliederversammlung beschlossenen, Etat gebunden.