Versammlungen

Zu den "ordentlichen Mitgliederversammlungen" (OMV) und "außerordentlichen Mitgliederversammlungen" (aOMV) findet man hier alles von den Einladungen bis zum Protokoll. Und sowohl für OMV als auch aOMV gilt:

  • Anträge auf Satzungsänderung sind spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen.
  • Sonstige Anträge sind spätestens drei Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen.
  • Alle Anträge sind schriftlich einzureichen.