Zur Erinnerung

Zur Erinnerung (vgl. Ligaspielordnung): Bei Vereinen mit mehreren Mannschaften müssen bis zum 01. März jeden Jahres mindestens 6 Spieler je Mannschaft mit Vorname, Nachname und Lizenznummer an den Ligabeauftragten gemeldet werden. Nachmeldungen von Spielern, die noch für keine Mannschaft gemeldet wurden, sind zulässig.